Hier haben Sie eine Einsicht auf rechtliche Hinweise und Einblicke.
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA TWD – TRAGETASCHEN WERBEMITTEL DRUCKARTIKEL
1. Geltungsbereich: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Lieferzeiten: Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischer Fragen voraus, bzw. beginnt mit der vom Käufer schriftlich erteilten Druckfreigabe. Bei nachträglicher Auftragsänderung ist der ursprünglich vereinbarte Liefertermin nicht mehr bindend.
3. Liefermengen: Die Liefermengen sind abhängig von dem Umfang der Rohstoffeingänge. Notwendige Kürzungen eines Auftrages oder Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% der Bestellmenge können – weil technisch nicht vermeidbar – nicht beanstandet werden.
4. Mängel: Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware beim Besteller auf schriftlichem Weg geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei von uns anerkannten Mängeln können wir die beanstandete Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern oder den Gegenwert vergüten. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatz, Konventionalstrafen und dergleichen lehnen wir ausdrücklich ab. Die Lieferung einer geringen Menge fehlerhafter Ware bis zu 2% der Gesamtmenge (je Größe und Qualität) kann da technisch nicht vermeidbar nicht beanstandet werden. Eine Eignung unserer Erzeugnisse für einen bestimmten Verwendungszweck garantieren wir nicht. Mängel Ansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger , ungeeigneter Beanspruchung entstehen. Bei Kunststofferzeugnissen müssen wir aus technischen Gründen die hier handelsüblichen Schwankungen hinsichtlich der Materialstärke (+/- 10%) und der Abmessungen (+/-5%) der Erzeugnisse vorbehalten. Farb- u. Passer- Abweichungen bei bedruckten Erzeugnissen können aus technischen Gründen nicht vermieden werden, so dass auch wir für diese Eigenschaften eine derartige Garantie nicht übernehmen können. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als freigegebenen Korrekturabzug übersehen hat, sind wir nicht haftbar.
5. Muster und Entwürfe: Soweit Muster und Entwürfe von uns zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns alle Urheberrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, vor. Trotz der Bezahlung der Entwürfe durch den Besteller bleiben diese Rechte unser Eigentum. Der Käufer hat in jedem Fall dafür einzustehen, dass durch die nach seinen Angaben hergestellten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Muster und Entwürfe keine Urheber-, Warenzeichen- oder sonstige Rechte dritter Personen verletzt werden. Die zur Auftragserteilung notwendigen Vorarbeiten, Druckentwürfe, Druckvorlagen, Druckplatten, Filme, Ausdrucke, Datenaufbereitungen und Repro arbeiten werden grundsätzlich dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen: Barzahlung: (Barzahlung, Scheck oder Überweisung), 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen, oder ohne Abzug innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum. Verzugszinsen: Bei Überschreitung dieses Zieles von 30 Tagen werden von diesem Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadenersatz berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer kann über die Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung verfügen. Insbesondere sie verwenden, bearbeiten oder veräußern. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung auf uns über; wird die von uns gelieferte Ware als Verpackung benützt, dann gilt die Kaufpreisforderung des Käufers in Höhe des anteiligen Verpackungswertes als auf uns übergegangen. Bei Eingang der an uns abgetretenen Kaufpreisforderung ist der Geldbetrag getrennt von den übrigen Beständen für uns zu verwahren. Noch nicht bezahlte Ware darf weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Etwa gewährte Rabatte werden im Fall einer Einklagung der Schuld, eines außergerichtlichen Vergleiches oder bei Zahlungseinstellung aufgehoben; unsere Forderung erhöht sich in diesem Fall um die gegenstandslos gewordenen Rabattbeträge.
8. Verpackungsverordnung: Der Gesetzgeber hat am Juni 1991 ein Gesetz „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ in Kraft gesetzt, dass zuletzt zum 01.01.2009 novelliert wurde. … Die Beteiligungspflicht an dualen Systemen und die Vollständigkeitserklärungen zu Verkaufsverpackungen gemäß §§ 6 und 10 liegt beim „Erstinverkehrbringer“ (Verpackungen die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen), nicht jedoch für den Verpackungshersteller… Bei Serviceverpackungen (z.B. Tragetaschen) kann die Pflicht zur Lizenzierung und zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung gemäß § 10 vom „Erstinverkehrbringer“ auf den Vorvertreiber oder Hersteller (Firma TWD) übertragen werden. Die Kosten trägt in jedem Fall der „Erstinverkehrbringer“.
9. Erfüllungsort u. Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig.
Aus diesem Grund erheben wir ohne Ihre Zustimmung keine personenbezogenen Daten oder leiten diese ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter.
Falls Sie uns Ihre Zustimmung zum Erheben personenbezogener Daten erteilen, verwenden wir diese Daten lediglich zum vereinbarten Zweck.
Personenbezogene Daten verwahren wir sicher auf unseren angemieteten Rechnern in Dresden (Deutschland) auf.
Sie können uns jederzeit zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten auffordern.
Falls keine Aufforderung zur Löschung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt, werden diese erst mit dem Beenden der Geschäftsbeziehung gelöscht.
TWD
Tragetaschen Werbemittel Druckartikel
Angelika Kloß
Reschenbachstr. 1
DE 85757 Karlsfeld
Ust-IdNr.: DE344661580
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Fax: +49 (0) 8131505949
E-Mail: info@twd-tragetaschen.de